Feuerstättenschau

Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bin ich gesetzlich verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren zweimal eine Feuerstättenschau in jedem Gebäude meines Kehrbezirks durchzuführen – zum Schutz von Mensch und Gebäude.

Bei der Feuerstättenschau werden alle Feuerungsanlagen – von der Feuerstätte bis zum Schornstein – auf Betriebs- und Brandsicherheit geprüft. Gleichzeitig überprüfe ich die Anforderungen der Energieeinsparverordnung und des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

Was wird geprüft?

Bei der Feuerstättenschau nehme ich alle Feuerungsanlagen in Ihrem Gebäude unter die Lupe.

Feuerungsanlagen

Alle Feuerstätten und Schornsteine werden auf Betriebs- und Brandsicherheit geprüft – auch kleinere Baufehler oder Verschleißerscheinungen werden erfasst.

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Ich überprüfe, ob Ihre Anlagen den aktuellen energetischen Anforderungen entsprechen und wo Verbesserungspotenzial besteht.

Immissionsschutz (1. BImSchV)

Die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Abgasemissionen wird kontrolliert – für saubere Luft in Ihrer Umgebung.

Dokumentation

Alle Ergebnisse werden sorgfältig erfasst und bilden die Grundlage für den anschließenden Feuerstättenbescheid.

Was erhalte ich danach?

Nach der Feuerstättenschau erhalten Sie zwei wichtige Dokumente.

Bescheinigung

Sie erhalten eine schriftliche Bescheinigung über das Ergebnis der Feuerstättenschau – mit allen geprüften Anlagen und festgestellten Mängeln.

Feuerstättenbescheid

Der Feuerstättenbescheid gibt Ihnen als Eigentümer genau Auskunft, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an Ihren Feuerungsanlagen in welchen Zeiträumen durchzuführen sind – inklusive der gesetzlichen Grundlagen.

Fragen zur Feuerstättenschau?

Ich beantworte Ihre Fragen gerne persönlich – melden Sie sich einfach bei mir.

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