Freie Schornsteinfegerarbeiten

Seit 2013 dürfen Hausbesitzer frei wählen, welcher Schornsteinfeger ihre Kehr- und Überprüfungsarbeiten durchführt – wir übernehmen das zuverlässig und fristgerecht für Sie.

Welche Arbeiten bei Ihnen anstehen, entnehmen Sie Ihrem Feuerstättenbescheid. Wir kümmern uns um die Einhaltung aller gesetzlichen Fristen – Sie müssen sich um nichts weiter sorgen.

Was Sie wissen sollten

Bei der freien Wahl des Schornsteinfegers gibt es einige Spielregeln – wir erklären kurz, worauf es ankommt.

Feuerstättenbescheid

Dort stehen alle fälligen Arbeiten und Fristen.

Zugelassener Betrieb

Das beauftragte Unternehmen muss bei einer deutschen Handwerkskammer eingetragen sein.

Fristen einhalten

Hausbesitzer haften bei Verzögerungen, im Ernstfall droht eine Zwangsausführung.

Dokumentationspflicht

Arbeiten und Messergebnisse müssen an den zuständigen Bezirksschornsteinfeger übermittelt werden.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen – welcher für Sie der richtige ist, hängt von Ihrem Gebäude ab.

Bedarfsausweis

Bewertet die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Verhalten der Bewohner – auf Basis von Baujahr, Dämmung und Heizsystem. Vorgeschrieben bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, älteren Bauten vor 1977 und Neubauten.

Verbrauchsausweis

Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Einfacher und günstiger – aber abhängig vom Heiz- und Nutzungsverhalten der Bewohner.

Kontakt aufnehmen

Für ein Angebot benötige ich lediglich Ihren gültigen Feuerstättenbescheid sowie, wenn vorhanden, die letzte Messbescheinigung – ich melde mich schnell und unkompliziert bei Ihnen.

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